1. Der Beschuldigte A._____ ist schuldig - des versuchten Raubs gemäss Art. 140 Ziff. 1 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB, - der Sachbeschädigung gemäss Art. 144 Abs. 1 StGB - des Hausfriedensbruchs gemäss Art. 186 StGB - sowie der Übertretung gemäss Art. 19a Ziff. 1 BetmG. 2. Der Beschuldigte wird hierfür in Anwendung der genannten Gesetzesbestimmungen sowie den Art. 40, 47, 49 Abs. 1 und 106 StGB bestraft mit einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten und einer Busse von Fr. 300.00. Für den Fall, dass die Busse schuldhaft nicht bezahlt wird, ist eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen auszusprechen.