Mit der Vorinstanz ist gestützt auf die glaubhaften Aussagen von B._____ ausgeschlossen, dass dieser in einem 45 Grad Winkel in den rechten Scheinwerfer des Autos hineingefahren ist. Die Annahme eines solches Hineinfahrens läge unter den vorliegenden Umständen ausserhalb einer vernünftigen Betrachtungsweise und lässt sich im Übrigen auch mit dem -5-