3. 3.1. Die Vorinstanz ist nach sorgfältiger Würdigung der gesamten Beweislage zum Schluss gelangt, dass der Beschuldigte am 15. November 2021 um 07:37 Uhr mit seinem Personenwagen Opel AG aaa in Baden auf der Bruggerstrasse in Richtung Zentrum fuhr und beabsichtigte, nach dem Lichtsignal nach links in die Brisgistrasse abzubiegen, um dort zu wenden. Zur genannten Zeit sei auf dem Fahrradstreifen der korrekt fahrende Fahrradfahrer B._____ aus der entgegenkommenden Richtung gefahren, wobei der Beschuldigte diesen bei seinem Abbiegemanöver übersehen habe. B._____ habe versucht zu bremsen und auszuweichen, habe eine Kollision jedoch nicht mehr verhindern können, sei daraufhin frontal in die