1.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden verurteilte den Beschuldigten mit Urteil vom 21. März 2023 wegen mehrfacher (fahrlässiger) Verletzung der Verkehrsregeln durch Missachtung des Vortritts beim Linksabbiegen und mangelnder Aufmerksamkeit mit Unfallfolge gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 36 Abs. 3 SVG und Art. 31 Abs. 1 SVG zu einer Busse von Fr. 300.00, ersatzweise 3 Tage Freiheitsstrafe. 2. 2.1. Der Beschuldigte beantragte mit Berufungserklärung vom 9. November 2023, er sei von Schuld und Strafe freizusprechen. 2.2. Mit Verfügung vom 20. November 2023 wurde das schriftliche Berufungsverfahren angeordnet.