Gegenstand Verletzung der Verkehrsregeln durch Missachtung des Vortritts und Nichtbeherrschen des Fahrzeugs -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Baden bestrafte den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 7. März 2022 wegen mehrfacher fahrlässiger Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG mit einer Busse von Fr. 300.00.