Ebenso wenig dient die Weisung des ASTRA (ASTRA 73005, Ausgabe 2020 V1.00) vom 1. Juni 2020, die im Zeitpunkt des zur Anklage gebrachten Sachverhalts in Kraft war, als gesetzliche Grundlage zur Verwendung der Videoaufnahmen zu Strafverfolgungszwecken.