3.2.2. Ob und unter welchen Voraussetzungen die vom ASTRA erstellten Videoaufnahmen im Strafverfahren verwertet werden können, beschlägt die Aufklärung eines bestehenden Tatverdachts und beurteilt sich grundsätzlich nach Bundesrecht und den Regeln der Strafprozessordnung. Die Strafprozessordnung regelt nicht ausdrücklich, unter welchen Voraussetzungen Beweise zuzulassen sind, die nicht von Straf-, sondern anderen staatlichen Behörden erlangt worden sind (Urteil des Bundesgerichts 6B_1061/2020 vom 26. Oktober 2022 E. 1.7.2).