3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 17. November 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft, den Beschuldigten wegen mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln unter Widerruf des Strafbefehls vom 9. Dezember 2019 zu einer Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen zu verurteilen. 3.2. Die Staatsanwaltschaft reichte am 11. Dezember 2023 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein. 3.3. Mit vorgängiger Berufungsantwort vom 16. Januar 2024 beantragte der Beschuldigte die Abweisung der Berufung, eventualiter einen vollumfänglichen Freispruch von Schuld und Strafe. -3-