Weiter sei er auf der Überholspur dem vor ihm fahrenden Fahrzeug über eine Distanz von ca. 222 m mit einem Abstand von lediglich 7 m bis 8 m bei einer Geschwindigkeit von mindestens 90 km/h gefolgt. Etwas später habe er die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 174.77 km/h bzw. um 49 km/h überschritten. 2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 26. September 2023 von Schuld und Strafe frei.