Gegenstand Grobe Verletzung der Verkehrsregeln -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 12. Juli 2021 wegen mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Rechtsüberholen, ungenügenden Abstand beim Hintereinanderfahren sowie Missachtung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit und Nichtmitführens des erforderlichen Fahrzeugausweises unter Widerruf der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 9. Dezember 2019 bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu einer Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 20.00.