Fahrzeuge auf dem Areal der McDonald's Filiale aufhielten und damit auch ein geringeres Risiko für andere Strassenbenützer bestanden hat. Schliesslich wäre es für den Beschuldigten trotz seines Alkoholwerts auch hier noch relativ leicht gewesen, die Markierungen bzw. Beschilderungen zu beachten und entsprechend in die korrekte Strasse einzubiegen. Gesamthaft ist von einem noch leichten Verschulden des Beschuldigten auszugehen und es würde sich ebenfalls eine Einzelstrafe von Fr. 400.00 rechtfertigen.