Insgesamt ist das Verschulden des Beschuldigten aber noch als leicht einzustufen, womit angesichts der (finanziellen) Verhältnisse des Beschuldigten als Einzelstrafe eine Busse von Fr. 400.00 angemessen erscheint. Unter Berücksichtigung des Asperationsprinzips und der Tatsache, dass ein sachlicher Zusammenhang zum Tatbestand zur Missachtung einer Auflage im Führerausweis besteht, erscheint eine Erhöhung der Busse um Fr. 200.00 als gerechtfertigt.