Aufgrund der besonderen Umstände (Nacht, nasser Untergrund) hätte der Beschuldigte jedoch ein grösseres Mass an Sorgfalt walten lassen müssen. Auch wenn zugunsten des Beschuldigten davon auszugehen ist, dass sein Alkoholwert seine Einschätzungsfähigkeiten hinsichtlich der eigenen Fähigkeiten leicht beeinträchtigt hat, wäre es für den Beschuldigten mit seiner Vorgeschichte gleichwohl noch ein relativ Leichtes gewesen, sich vorsichtiger zu verhalten, indem er auf eine Fahrt unter Alkoholeinfluss verzichtet und ein Taxi gerufen hätte oder seine Ehefrau das Fahrzeug hätte lenken lassen.