Zum anderen wird aber auch der Gehorsam gegenüber amtlichen Verfügungen unter strafrechtlichen Schutz gestellt (BUSSMANN, in: Basler Kommentar, Strassenverkehrsgesetz, 2014, N. 4 f. zu Art. 95 SVG). Indem der Beschuldigte ein Fahrzeug alkoholisiert lenkte, hat er nicht nur eine (zumindest abstrakte) Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen, sondern sich auch ganz bewusst gegen die Verfügung des Strassenverkehrsamts des Kantons Zürich vom 12. November 2019, die eine Auflage zur Einhaltung einer Alkoholabstinenz beinhaltete, verstossen (act. 129 ff.). In Anbetracht dieser Umstände und unter - 25 -