8.9.3. Der Tatbestand der Missachtung einer Auflage im Führerausweis gemäss Art. 95 Abs. 3 lit. a SVG i.V.m. Art. 24d VZV schützt die Verkehrssicherheit bzw. den Schutz von Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer vor einer abstrakten Gefahr. Zum anderen wird aber auch der Gehorsam gegenüber amtlichen Verfügungen unter strafrechtlichen Schutz gestellt (BUSSMANN, in: Basler Kommentar, Strassenverkehrsgesetz, 2014, N. 4 f. zu Art. 95 SVG).