Dem familiären Rahmen kann insoweit keine stabilisierende Wirkung zugesprochen werden. In Anbetracht all dieser Umstände ist von einer eigentlichen Schlechtprognose auszugehen, weshalb die Geldstrafe mit der Vorinstanz unbedingt auszusprechen ist. 8.9. 8.9.1. Nachdem die vorliegend auszufällende Geldstrafe unbedingt ausgesprochen wird, entfällt eine Verbindungsbusse gemäss Art. 42 Abs. 4 StGB.