Insgesamt sind beim Beschuldigten ein mangelndes Verantwortungsbewusstsein sowie eine gewisse Hemmungs- und Rücksichtslosigkeit festzustellen. Auch wenn gemäss dem ärztlichen Zeugnis vom 7. Februar 2024 der weitere Verlauf der medikamentösen Behandlung gezeigt habe, dass sich beim Beschuldigten aktuell keine Hinweise mehr für Rückfälle mit Alkohol ergeben würden und er nun mithilfe der Medikation seine Impulsivität und Stimmungsschwankungen besser unter Kontrolle habe, so ist darauf hinzuweisen, dass gerade das (mehrfache) Fahren in angetrunkenem Zustand als "besonderer Fall gewissenloser Gefährdung des Verkehrs" und damit insbesondere als