Fahrzeugs sass, ablenken. Dem Beschuldigten war dabei im Zeitpunkt seiner falschen Anschuldigung nicht bewusst, dass eine Videoüberwachungskamera auf dem fraglichen Parkplatz existierte. Aufgrund der übereinstimmenden Ausführungen seiner Ehefrau gegenüber der Polizei rechnete er damit, dass seine Ehefrau – anstelle von ihm – einer näheren polizeilichen Untersuchung unterzogen bzw. hierfür belangt wird.