Der Beschuldigte hat gegenüber der Polizei wider besseres Wissen seine Ehefrau beschuldigt, am Steuer des Unfallfahrzeugs gesessen zu haben, wodurch die Polizei (zumindest vorübergehend) von der Nachforschung nach dem eigentlichen Schuldigen abgehalten wurde. Der Beschuldigte hat im Wissen um seinen (hohen) Alkoholwert den Verdacht auf seine Ehefrau geleitet, wodurch er die Polizei in die Irre führte und damit das Funktionieren der Strafjustiz beeinträchtigte. Gleichzeitig wollte er von der Tatsache, dass er trotz Auflage zur Alkoholabstinenz alkoholisiert am Steuer eines - 19 -