Er wurde dann von der Polizei angetroffen, als er mit seiner Familie gerade beim Mitternachtssnack war (act. 69). Erst als die Polizei die Personalien aufnehmen und feststellen wollte, wer den Unfall verursacht hat, hat der Beschuldigte in unangemessener Weise reagiert, wobei eine gewisse Enthemmung durch den Alkohol in Kombination mit seiner Persönlichkeit nicht ausgeschlossen werden kann. Mit Blick darauf, dass der Beschuldigte schon sehr viele Führerausweisentzüge hatte (act. 5 ff.)