Nachdem dem Beschuldigten durch die Polizei mitgeteilt worden sei, dass er auf den Stützpunkt nach X._____ gehen müsse, habe sich dieser mit fuchtelnden Armen in Richtung der Polizei begeben, weshalb er erneut mit dem Escortgriff habe fixiert werden müssen und ihm anschliessend Handschellen angelegt worden seien. Der Beschuldigte habe dann beim Einsteigen ins Patrouillenfahrzeug die Polizei mehrfach als "Hurensöhne" betitelt und sich körperlich gegen das Einsteigen gesperrt. Auch auf der Fahrt zum Stützpunkt habe der Beschuldigte einen Polizisten mehrfach als "Hurensohn" bezeichnet.