5. 5.1. Dem Beschuldigten wird mit Anklageschrift andererseits vorgeworfen (Anklagesachverhalt 2; Anklageschrift Absatz 1–5), sich während der Tatbestandsaufnahme durch die Polizei in der McDonald's-Filiale in X._____ aufbrausend und laut verhalten zu haben. Er sei den jeweiligen Aufforderungen der Polizei nicht nachgekommen und habe die Polizisten angeschrien, so dass diese den Beschuldigten an den Armen in eine "Escortposition" haben bringen müssen. Zudem sei Verstärkung durch eine Patrouille der Regionalpolizei Q._____ notwendig gewesen. Nachdem dem Beschuldigten durch die Polizei mitgeteilt worden sei, dass er auf den Stützpunkt nach X.___