Der Beschuldigte hat darüber hinaus ebenfalls den Tatbestand des Nichtbeherrschens des Fahrzeugs gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 SVG erfüllt, indem er mit gleichbleibender Geschwindigkeit in Richtung eines leerstehenden Parkplatzes der McDonald's-Filiale in X._____ fuhr, bis er mit seinem Fahrzeug auf einer Stützmauer aufbockte und zum Stillstand kam (act. 75 f.), ohne dabei pflichtgemäss seine Geschwindigkeit zu verringern bzw. innerhalb des Parkfelds anzuhalten, womit er einen vermeidbaren und vorhersehbaren Fahrfehler begangen hat. Weiter hat der Beschuldigte den Tatbestand der Missachtung der Auflage im Führerausweis gemäss Art. 95 Abs. 3 lit. a SVG i.V.m.