Beweissicherung zum Zwecke der Erstellung von Beweismitteln dient (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1133/2021 vom 1. Februar 2023 E. 2.4.2 f.). Zudem ist hier auch das Vorliegen von überwiegenden privaten Interessen zu bejahen. Die Betreiber der McDonald's-Filiale in X._____ haben ein erhebliches schutzwürdiges Interesse daran, dass insbesondere Sachbeschädigungen zu ihrem Nachteil vermieden oder, wenn diese bereits erfolgten, schlussendlich auch aufgedeckt werden können. Dies gilt umso mehr, als dass der Persönlichkeitsbereich des Beschuldigten mit der vorliegenden Videoüberwachung nur geringfügig tangiert wurde.