Anschliessend habe der Beschuldigte gegenüber der Polizei behauptet, seine Ehefrau habe das Fahrzeug gelenkt. Damit habe er (auch) weitere Massnahmen der Polizei – wie die beweissichere Messung oder die Anordnung einer Blutprobe – zur Abklärung seiner Fahrfähigkeit vereitelt. Ausserdem habe der Beschuldigte das Fahrzeug gelenkt, obwohl er zuvor auf einer Hochzeitsfeier diverse alkoholische Getränke konsumiert und gemäss seinem Führerausweis eine Auflage zur Alkoholabstinenz habe.