3.4. Mit Verfügung der Verfahrensleiterin vom 18. Dezember 2023 wurde im Einverständnis der Parteien gestützt auf Art. 406 Abs. 2 lit. a StPO das schriftliche Verfahren angeordnet. 3.5. Der Beschuldigte erstattete am 8. Februar 2024 innert Frist die Berufungsbegründung und stellte folgende Anträge: -6- "1. Der Beschuldigte sei vollumfänglich freizusprechen;