4. Der Beschuldigte hat die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 1'700.00 (inkl. Polizeikostenrapporte von CHF 520.00) sowie den Auslagen von CHF 64.50, insgesamt CHF 1'764.50, zu bezahlen. 5. Der Beschuldigte hat die Anklagegebühr von CHF 1'300.00 zu bezahlen. 6. Der Beschuldigte hat seine Parteikosten selber zu tragen." 2.3. Mit Eingabe vom 22. März 2023 meldete der Beschuldigte Berufung gegen das ihm am 21. März 2023 im Dispositiv zugestellte Urteil an. Das begründete Urteil wurde ihm am 9. Oktober 2023 eröffnet.