1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte mit Eingabe vom 24. Februar 2022 Einsprache, worauf die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau diesen am 10. Mai 2022 als Anklageschrift zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Lenzburg überwies. 2. 2.1. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 8. März 2023 wurden der Beschuldigte und die beiden Polizisten J._____ und K._____ als Auskunftspersonen befragt. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Lenzburg erkannte gleichentags Folgendes: