Er gab gegenüber der Polizei an, seine Ehefrau habe den Personenwagen gelenkt, da er wusste, dass die Polizei ansonsten Abklärungen zu seiner Fahrfähigkeit tätigen würden. Durch seine Aussagen vereitelte er weitere Massnahmen zur Abklärung seiner Fahrfähigkeit, wie die beweissichere Messung oder die Anordnung einer Blutprobe, bewusst. Der Beschuldigte hat, obschon es seine Pflicht gewesen wäre, das Fahrzeug nicht ständig so beherrscht, dass er seinen Vorsichtspflichten als Fahrzeuglenker nachkommen konnte ."