Gleichzeitig bespuckte er die Strafkläger 4 und 5 beim Transport ins Zentralgefängnis. Während sämtlichen Amtshandlungen betitelte der Beschuldigte alle Strafkläger als ‘Hurensöhne’ und bespuckte zudem die Strafkläger 4 und 5. Er tat dies mit der Absicht, diese in ihrem Gefühl zu verletzen, ehrbare Menschen zu sein.