Aufgrund des Verhaltens des Beschuldigten und dem Atemalkoholwert wurden die Mobilen Ärzte aufgeboten, um die Hafterstehungsfähigkeit zu überprüfen. Bis zu deren Eintreffen schrie der Beschuldigte immer wieder herum, schlug mit den Füssen gegen die Sitzbank und bezeichnete die Polizisten wiederum als "Hurensöhne". Die Mobilen Ärzte attestierten dem Beschuldigten die Hafterstehungsfähigkeit. Für den Transport ins Zentralgefängnis Q._____ musste der Beschuldigte durch drei Polizisten aus der Einstellzelle zum Fahrzeug getragen werden, da er sich strikte weigerte, zu kooperieren. Gleichzeitig bespuckte er die Strafkläger 4 und 5 beim Transport ins Zentralgefängnis.