Auf dem Stützpunkt X._____ wurde der Beschuldigte zwecks Leibesvisitation in eine Einstellzelle gebracht. Dort schrie der Beschuldigte wiederum herum und bezeichnete alle anwesenden Polizisten als "Hurensöhne". Der Aufforderung, seine Effekten auszuhändigen und seine Kleider bis auf die Unterwäsche auszuziehen, zur verweigerte er. Er sperrte sich körperlich gegen jegliche Massnahmen, weshalb der Beschuldigte durch die Strafkläger 2, 3, 4 und 5 zu Boden geführt und fixiert werden musste. Aufgrund des Verhaltens des Beschuldigten und dem Atemalkoholwert wurden die Mobilen Ärzte aufgeboten, um die Hafterstehungsfähigkeit zu überprüfen.