In der Folge wurden beim Beschuldigten sowie seiner Ehefrau ein Atemalkoholtest durchgeführt, welcher beim Beschuldigten einen Wert von 1.00 mg/l und bei seiner Ehefrau einen Wert von 0.00 mg/l ergab. Der Strafkläger 1 forderte anschliessend den Beschuldigten und seine Ehefrau auf, eine Vertrauensperson zu organisieren, die sich um die Kinder kümmern könnte, während sich der Beschuldigte und die Ehefrau zur Klärung des Unfallhergangs auf den Stützpunkt in X._____ begeben sollten. Die Ehefrau wollte ihre Kinder jedoch keinesfalls abgeben und der Beschuldigte verlangte, dass seine Ehefrau und die Kinder nach Hause gelassen werden und die Polizei nur mit ihm sprechen solle.