Daraufhin stellten sich der Strafkläger 2 und der Strafkläger 3 dem Beschuldigten in den Weg, worauf dieser sie anschrie, sie hätten ihm nichts zu sagen. Um die Situation wieder zu beruhigen, musste der Beschuldigte durch die beiden Strafkläger 2 und 3 an den Armen in die Escortposition gebracht werden. Aufgrund des aufbrausenden Verhaltens des Beschuldigten forderte der Strafkläger 2 via Einsatzzentrale Verstärkung an. Der Beschuldigte beruhigte sich in der Folge und gab seine Personalien an, während die hinzugekommene Patrouille der Regionalpolizei mit der Ehefrau sprach. Die Ehefrau gab in -3-