Bei der Tatbestandsaufnahme durch die Polizei verhielt sich der Beschuldigte zunehmend aufbrausend und laut. In der Folge stand der Beschuldigte vom Tisch auf und meinte er, dass er nun mit seiner Familie nach Hause gehen wolle. Daraufhin wurde er durch den Strafkläger 2 und 3 angewiesen, sich wieder zu setzen, da es sich um eine polizeiliche Kontrolle infolge des Unfalles handle. Dieser Aufforderung kam der Beschuldigte nicht nach und sagte wiederum, dass er nun gehen werde. Daraufhin stellten sich der Strafkläger 2 und der Strafkläger 3 dem Beschuldigten in den Weg, worauf dieser sie anschrie, sie hätten ihm nichts zu sagen.