Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, er habe am 16. April 2022 um ca. 8.30 Uhr – in Kenntnis des ihm mit Verfügung des Strassenverkehrsamts des Kantons Zürich vom 12. Oktober 2021 für die Zeit vom 10. April 2022 bis 9. Mai 2022 entzogenen Führerausweises – den Personenwagen Dodge Journey mit dem Kennzeichen ZH […] von seinem Wohnort in T._____ in Richtung Flughafen Basel gelenkt. In Rheinfelden, auf der Autobahn ab Kilometer 19.200, sei bei ihm eine Nachfahrmessung durchgeführt worden, wobei er bei einer dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h mit 140 km/h gefahren sei, was nach Abzug der Sicherheitsmarge eine strafbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h ergebe.