Anlässlich der Berufungsverhandlung vor Obergericht war der als Zeuge einvernommene Mitbeschuldigte sichtlich bemüht, die Beschuldigte nicht zu belasten und gab an, Vieles nicht mehr zu wissen. Auf die Frage, ob die Beschuldigte gewusst habe, dass die eingereichten Betreibungsregisterauszüge gefälscht waren, gab er zuerst an, er könne dies nicht beantworten, daraufhin, er nehme es an, und schliesslich sagte er aus, dass man solche Sachen als Paar zusammen mache und sie darüber gesprochen hätten bzw. man nicht allein etwas machen könne (Protokoll Berufungsverhandlung S. 5 f.). Solche Sachen seien gemeinsame Entscheidungen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 7).