Entscheidend und hauptsächlich ist sodann der angeklagte Lebenssachverhalt. Der Beschuldigten wird das Einreichen gefälschter Betreibungsunterlagen im Mietwohnungsbewerbungsprozess vorgeworfen. Sie und der Mitbeschuldigte hätten dem Formular "Anmeldung für eine Mietliegenschaft" gefälschte Betreibungsregisterauszüge der Beschuldigten und des Mitbeschuldigten beigelegt. Mit diesen Umschreibungen enthält die Anklageschrift mit Blick auf das Gebrauchen einer unechten oder unwahren Urkunde zur Täuschung hinreichend präzise Formulierungen, womit aus der Anklageschrift ohne Weiteres hervorgeht, dass der Beschuldigten (auch) diese Tatbestandsvariante vorgeworfen wird.