1. Die Berufung richtet sich gegen den vorinstanzlichen Schuldspruch, die Strafe sowie die Kosten- und Entschädigungsfolge. Die Beschuldigte beantragt einen vollumfänglichen Freispruch. Das Urteil der Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau vom 15. Juni 2023 ist – abgesehen vom Verweis der Schadenersatzansprüche von B._____ auf den Zivilweg – vollumfänglich angefochten und zu überprüfen (Art. 404 Abs. 1 StPO).