3.3. Mit Verfügung vom 19. Januar 2024 wurde den Parteien die Durchführung des mündlichen Berufungsverfahrens mitgeteilt. 3.4. Mit Eingabe 5. März 2024 erstattete die Beschuldigte die Berufungsbegründung. 3.5. Mit Eingabe vom 19. März 2024 erstattete die Staatsanwaltschat Lenzburg- Aarau die Berufungsantwort und beantragte die kostenfällige Abweisung der Berufung der Beschuldigten. 3.6. Am 13. August 2024 fand die Berufungsverhandlung mit Befragung von C._____ als Zeuge und der Beschuldigten statt. -6- Das Obergericht zieht in Erwägung: