3. 3.1. Nachdem das schriftlich begründete Urteil der Beschuldigten am 24. Oktober 2023 zugestellt worden war, erklärte die Beschuldigte mit Eingabe vom 13. November 2023 die Berufung und stellte die folgenden Anträge: " 1. Ziff. 1 – 3.2 und 4.2 – 5.2 des Urteils vom 15.06.2023 seien aufzuheben. 2. Die Beschuldigte sei von Schuld und Strafe freizusprechen. 3. UKEF." 3.2. Mit Eingabe vom 21. November 2023 teilte die Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau mit, dass auf das Stellen eines Nichteintretensantrags bzw. die Erklärung der Anschlussberufung verzichtet werde.