2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau erkannte mit Urteil vom 15. Juni 2023: -4- " 1. Die Beschuldigte ist schuldig - der Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB (Mittäterschaft). 2. 2.1. Die Beschuldigte wird in Anwendung der in Ziff. 1 erwähnten Bestimmung und gestützt auf Art. 34 und Art. 47 StGB zu 60 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Der Tagessatz wird auf Fr. 30.00 festgesetzt. Die Geldstrafe beläuft sich auf Fr. 1'800.00. 2.2. Die Beschuldigten wird gestützt auf Art. 42 StGB für die Geldstrafe der bedingte Strafvollzug gewährt. Die Probezeit wird gestützt auf Art. 44 Abs. 1 StGB auf 2 Jahre festgesetzt.