Der Zivil- und Strafkläger inserierte via die Vermittlerfirma D._____ eine 3.5-Zimmerwohnung in [Ort], [Strasse], zum Vermieten. Die Beschuldigte, welche damals [...] hiess, und ihr damaliger Freund, C._____, interessierten sich für die Wohnung und besichtigten sie, wobei die Besichtigung durch E._____ von der D._____ durchgeführt wurde. In der Folge übergaben die Beschuldigte und C._____ E._____ das am 22.01.2019 mit den persönlichen Angaben ausgefüllte Formular 'Anmeldung für eine Mietliegenschaft'. Diesem Formular musste zwingend ein aktueller Betreibungsregisterauszug beigelegt werden.