Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. B._____ vermietete A._____ (damals noch [...]) und C._____ ab 1. Februar 2019 eine 3.5-Zimmerwohnung in [Ort]. Auf den 30. Juni 2020 erfolgte wegen ausstehender Mietzinszahlungen die Kündigung. Anlässlich der Schlichtungsverhandlung schlossen B._____ sowie C._____ und A._____ einen Vergleich, wonach das Mietverhältnis einmalig bis 31. März 2021 erstreckt werden soll.