6. Tritt das Berufungsgericht, wie vorliegend, auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt (Art. 408 StPO, Art. 81 StPO). - 13 - Das Obergericht erkennt: 1. Der Beschuldigte wird freigesprochen von den Vorwürfen - der einfachen Körperverletzung gemäss Art. 123 Ziff. 1 StGB i.V.m. Art. 15 StGB [in Rechtskraft erwachsen] - der versuchten einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand gemäss Art. 123 Ziff. 1 i.V.m. Ziff. 2 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 1 StGB.