7. [neu] Dem Verteidiger des Beschuldigten sei für das Berufungsverfahren eine Entschädigung zu Lasten der Staatskasse gemäss eingereichter Honorarnote zuzusprechen. 3.10. Die Staatsanwaltschaft beantragte mit Berufungsantwort vom 25. März 2024 die Abweisung der Berufung, unter Kostenfolge. -7- Das Obergericht zieht in Erwägung: