3.6. Mit Eingabe vom 4. Dezember 2023 beantragte der Beschuldigte, dass vom Widerruf der amtlichen Verteidigung für das Berufungsverfahren abzusehen sei. 3.7. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 6. Dezember 2023 wurde der bisherige amtliche Verteidiger aus seinem Mandat entlassen. 3.8. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 24. Januar 2024 wurde im Einverständnis der Parteien das schriftliche Verfahren angeordnet. 3.9. Der Beschuldigte reichte am 4. März 2024 die schriftliche Berufungsbegründung ein und hielt darin an seinen am 24. Oktober 2023 gestellten Anträgen mit nachfolgender Ergänzung fest: