3.2. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 2. November 2023 wurde der Widerruf der amtlichen Verteidigung in Aussicht gestellt. -6- 3.3. Die Staatsanwaltschaft verzichtete mit Eingabe vom 13. November 2023 darauf, einen Nichteintretensantrag zu stellen oder Anschlussberufung zu erklären.