2.2. Gegen das dem Beschuldigten am 6. Juni 2023 im Dispositiv zugestellte Urteil meldete dieser am 13. Juni 2023 Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 4. Oktober 2023 zugestellt. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 24. Oktober 2023 beantragte der Beschuldigte: 1. Dispositivziffer 2 des Urteils des Bezirksgerichts Lenzburg vom 15. Mai 2023 (ST.2022.147) sei aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: 2. Der Beschuldigte wird vom Vorwurf der versuchten einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand gemäss Art. 123 Ziff. 1 i.V.m. Ziff. 2 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 1 StGB freigesprochen.