Die restliche Anklagegebühr, d.h. im Umfang von 50 %, trägt der Staat. -5- 8. Die Gerichtskasse Lenzburg wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, Dr. iur. Marcel Lanz, Rechtsanwalt, die richterlich auf CHF 7'120.50 (inkl. MWSt von CHF 509.10) festgesetzte Entschädigung auszurichten. Die dem amtlichen Verteidiger ausgerichtete Entschädigung kann zu 50 % zu einem späteren Zeitpunkt vom kostenfälligen Beschuldigten zurückgefordert werden, sofern es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).